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   VGH Hessen, 11.08.1982 - V TI 51/82   

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VGH Hessen, 11.08.1982 - V TI 51/82 (https://dejure.org/1982,4975)
VGH Hessen, Entscheidung vom 11.08.1982 - V TI 51/82 (https://dejure.org/1982,4975)
VGH Hessen, Entscheidung vom 11. August 1982 - V TI 51/82 (https://dejure.org/1982,4975)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1983, 519
  • DVBl 1983, 94
 
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Wird zitiert von ...

  • VGH Hessen, 31.10.1985 - 8 TI 1253/85

    Nichtanfall der Verfahrensgebühr (GKVerz 1200,1201) bei Klagerücknahme im

    Bei diesem Sinn der Nr. 1201 KV ist es gerechtfertigt, solche gerichtlichen Maßnahmen, die nur routinemäßig, also ohne nähere Beschäftigung mit dem Prozeßstoff erfolgen, wie es zum Beispiel das formularmäßige Anfordern der Behördenakten bei der Klagezustellung oder das Nachfordern der angefochtenen Bescheide bei der Bestätigung des Klageeingangs ist, nicht als "Anordnung nach § 87 VwGO" zu werten (Hess. VGH, Beschluß vom 11. August 1982, V TI 51/82 = DVBl. 1983, 94 = ESVGH 32, 309 = MDR 1983, 519 unter Bezug auf den Beschluß des Bayerischen VGH vom 6. Oktober 1981, Nr. 5 C 80 A. 822 = BayVBl. 1982, 116).
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